Schwerpunkte
Wir vertreten unsere Mitglieder in allen beruflichen, fachlichen, betriebswirtschaftlichen und handwerksrechtlichen Belangen nach innen und nach außen, insbesondere auch gegenüber Behörden, Gewerbeämtern, Handwerkskammern etc.
Schwerpunkte sind die Weiterbildung unserer Mitglieder und deren Mitarbeitern, Durchführung von Fachseminaren, Workshops und sonstige Fortbildungsveranstaltungen, z.B. jährliche Autoglaser-Foren.
Ab dem Jahr 2004 wird eine detaillierte Liste in Form einer Seminarbroschüre herausgegeben.
Die Termine der einzelnen Veranstaltungen werden frühzeitig im Internet und/bzw. durch Rundschreiben bekanntgegeben.
Seit Jahren berät der BVA seine Mitglieder auf Wunsch auch individuell und umfassend in allen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Angelegenheiten. Jedem Mitglied steht ein "Autoglas-Kompendium" als Nachschlagewerk zur Verfügung. Die in Einzelkapiteln dargestellte Fachkunde für Autoglaser ermöglicht durch ihre Lose-Blatt Form die laufende Aktualisierung nach dem neuesten Stand der Technik oder die Hinzufügung neuer Kapitel.
Highlights der Verbandsarbeit sind die kürzlich vom Vorstand entwickelten und bei seinen Mitgliedern eingeführten Qualitätsstandards in Verbindung mit dem BVA-Qualitätssiegel, das im Anschluss an Qualitätsschulungen und Prüfungen verliehen wird und die fachliche Kompetenz des Autoglasers-Fachbetriebes auf dem freien Markt dokumentiert.
Das Qualitätssiegel des Verbandes und die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien wird durch eine neutrale Kontrollinstanz individuell überwacht. Die Arbeit des Autoglasers wird damit zum ersten mal schriftlich nachvollziehbar dokumentiert und sorgt auf diese Weise für eine positive Eigenwerbung, für Vertrauen bei den Kunden und für eine Image-Verbesserung der gesamten Branche.
Der BVA berät Berufsanfänger, die durch die Wahrnehmung der rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 8 der Handwerksordnung (HWO) die namentliche Eintragung in die Handwerksrolle auch ohne Meisterprüfung anstreben und so eine selbstständige Existenz als Autoglaser begründen wollen. Der Verband hat einen Sachverständigen-Prüfungsausschuss aus erfahrenen Betriebsinhabern und Fachleuten gebildet, der in Abstimmung und im Auftrag von Handwerkskammern / Regierungspräsidien sog. Sachkunde- und Eignungsprüfungen abnimmt, die im Rahmen der Ausnahmebewilligungsverfahren nach § 8 der HWO vorgeschrieben sind.
Die Prüfungskandidaten erhalten vor der Prüfung ausführliche fachliche Informationsunterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Aufgrund der direkten Mitgliedschaft des BVA bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V, ist es möglich, das wir dort auch in Einzelfällen unserer Mitglieder rechtliche Unterstützung, z.B. in Form von Abmahnungen oder in einem gerichtlichen Klageverfahren erhalten. Voraussetzungen für das Tätigwerden der Wettbewerbszentrale ist die Vorlage von eindeutigen schriftlichen Beweisen und eine klare Darstellung des Sachverhaltes bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.