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  • Wir sind durch Vermittlung an Fachkommissionen jungen Berufsanfängern
    oder Betriebsgründern gern behilflich, eine Sachkundeprüfung gem.
    § 8 Handwerksordnung (HWO) abzulegen, um ihnen so – bei Vorliegen der
    sonstigen Voraussetzungen –, eine selbstständige Existenz als Unternehmer
    zu begründen.

  • Unsere Mitglieder und Fördermitglieder sind in der gesamten Bundesrepublik
    beheimatet.

  • Der Schwerpunkt unserer zukünftigen Verbandsarbeit wird neben der
    individuellen und umfassenden Beratung unserer Mitglieder insbesondere
    auf dem Gebiet der systematischen fachlich/praktischen und betriebs-
    wirtschaftlichen Schulung liegen, und zwar für Betriebsinhaber und deren
    Mitarbeiter. Bisher haben wir Workshops und Unterweisungen des Berufs-
    nachwuchses in geeignet erscheinenden Betrieben unserer Mitglieder
    durchgeführt. Langfristig sind wir an eigenen Räumlichkeiten interessiert,
    in denen die Verbandsarbeit zentral und repräsentativ nach aussen vertreten
    werden kann.

  • Der BVA ist seit dem 01.01.1999 Mitglied bei der
    "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V."

  • Durch diese direkte Mitgliedschaft ist es uns möglich, aufgrund der Vorlage
    von eindeutigen schriftlichen Beweisen die "Zentrale" zur Abmahnung zu
    veranlassen und – wenn dies nicht fruchtbar sein sollte – später auch die
    rechtliche Unterstützung von dort zu erhalten, z. B. in einem gerichtlichen
    Klageverfahren.

  • Nunmehr können wir im Interesse oder im Auftrag einzelner Mitglieder des
    BVA
    direkt die "Zentrale" einschalten.



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