Kriterien einer fachgerechten Steinschlag Reparatur an Verbundglasscheiben
Der Bundesverband Autoglaser e.V. hat mit einem Expertenteam die Kriterien für eine fachgerechte Reparatur unter Berücksichtigung der StVZO festgelegt:
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Kriterien einer fachgerechten Steinschlagreparatur sind:
1. Bei einer kreisförmigen Beschädigung bis 2 cm Durchmesser ist ein
Lufteinschluss mit max. 0,5 mm Durchmesser zulässig.
Ist die Beschädigung größer als 2 cm, sind 2 Einschlüsse zulässig.
2. Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein.
Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10% der Risslänge.
Diese Bereiche dürfen nicht am Ende des Risses vorhanden sein.3. Matte Stellen (Feuchtigkeitsaufnahme der Folie) oder Ablösungen
sind nicht zulässig. Das Gesetz fordert eine klare Durchsicht und eine
beschädigungsfreie Folie.
4. Durch minimale Abplatzungen im Bereich der Rissoberfläche kann es zu Randreflexionen kommen.5. Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich
der Schadstelle zu Farbveränderungen kommen. (z. B. Korrosion).
Achten Sie bei der Auswahl einer Autoglaserei auf das Qualitätssiegel des BVA!
Autoglas Fachbetriebe, die das Qualitätssiegel des BVA führen, sind besonders geschult und unterstehen einer regelmässigen Überprüfung.