Kriterien einer fachgerechten Steinschlag Reparatur an Verbundglasscheiben


Der Bundesverband Autoglaser e.V. hat mit einem Expertenteam die Kriterien für eine fachgerechte Reparatur unter Berücksichtigung der StVZO festgelegt:

  • Kriterien einer fachgerechten Steinschlagreparatur sind:

    1. Bei einer kreisförmigen Beschädigung bis 2 cm Durchmesser ist ein
    Lufteinschluss mit max. 0,5 mm Durchmesser  zulässig.
    Ist die Beschädigung größer als 2 cm, sind 2 Einschlüsse zulässig.

    2. Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein.
    Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10% der Risslänge.
    Diese Bereiche dürfen nicht am Ende des Risses vorhanden sein.

    3. Matte Stellen (Feuchtigkeitsaufnahme der Folie) oder Ablösungen
    sind nicht zulässig. Das Gesetz fordert eine klare Durchsicht und eine
    beschädigungsfreie Folie.

    4. Durch minimale Abplatzungen im Bereich der Rissoberfläche kann es zu Randreflexionen kommen.

    5. Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich
    der Schadstelle zu Farbveränderungen kommen. (z. B. Korrosion).


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