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Die "Fahrzeugverglasung" ist eine Tätigkeit, die in den meisterpflichtigen Berufen (Glaserhandwerk, Karosserie- oder Kfz-Handwerk) verankert ist, einen Meistertitel bzw. ein Diplom im jeweiligen Gewerk voraussetzt oder mit einer gleichwertigen Ausnahmebewilligung der Handwerkskammern gem. § 8 HWO ausgeübt werden darf.

Sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung gegeben, ist die Ablegung einer Sachkundeprüfung gem. § 8 HWO erforderlich, die ausschließlich bei der jeweils regional zuständigen Handwerkskammer beantragt werden kann. Die jeweilige Handwerkskammer entscheidet, ob unter Berücksichtigung der Vorbildung in einem der vorgenannten Gewerke bzw. aufgrund umfassender Fachkenntnisse und Fertigkeiten eine Zuslassung zur Prüfung erfolgen kann.

Ausgewählte unabhängige Prüfgremien, so auch der Prüfungsausschuss im Bundesverband Autoglaser e. V., werden mit dieser hoheitlich übertragenen Aufgabe zur Abnahme der Teile 1 - 3 (Fachtheorie, Fachpraxis, Betriebswirtschaft) der Sachkundeprüfung beauftragt. Der Bundesverband Autoglaser e. V. nimmt seit 25 Jahren die Sachkundeprüfungen im Auftrag der Handwerkskammern ab. Die im Prüfungsumfang enthaltenen Aufgabenstellungen und Fragen beruhen auf Fachkenntnissen der jeweils aktuellsten technischen Anforderungen an die Fahrzeugverglasung. Fachausschüsse und Gremien innerhalb des Verbandes, die seitens der Vertreter der namhaften Industrie unterstützt werden, entwickeln fortlaufend analog dazu die erforderlichen Fachschulungen und Wissensinhalte, sodass Anwärter für diesen Beruf entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand adäquat begleitet werden können und auch im Anschluss an die Sachkundeprüfung Anbindung an ein professionelles Netzwerk erhalten.

Die Teiltätigkeit "Steinschlagreparatur von Verbundglasscheiben" unterliegt keiner Prüfungsvoraussetzung, sollte jedoch ausschließlich von Fachkundigen ausgeführt werden, denn modernste Fahrzeuge sind mit hochsensiblen Sensoren ausgestattet, die auf und bei Modellend der neuesten Generation bereits in die Fahrzeugscheibe integriert sind. Mechanische Veränderungen an diesem Bauteil können verhehrende Folgen für Fahrzeuginsassen und andere Straßenverkehrsbeteiligte haben.

Weitere Voraussetzungen zur Durchführung von "Fahrzeugverglasungen

 "Sachkundenachweis Airbag und Gurtstraffer" - "Sachkundenachweis Hochvolt" nachzuweisen.

Die Arbeiten am Kfz und der Umgang mit den entsprechenden Materialien sind hochkomplex, sodass Kenntnisse über den Werkstoff Glas, die Klebevorgänge und Klebstoffe sowie Kfz-Elektronik notwendig sind. Zur Arbeit an Fahrzeugen mit Airbags ist ein "Sachkundenachweis für den Umgang mit pyrotechnischen Arbeitsmitteln (Airbagschein)" erforderlich. Jegliche Arbeiten an Elektrofahrzeugen erfordern einen "Sachkundenachweis für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen".

Die vorgenannten Basis-Fachschulungen zur "Fahrzeugverglasung"  

  • „Umgang mit Airbags und Gurtstraffern"

  • „Umgang mit Hochvoltsystemen in Kraftfahrzeugen“ mit dem Abschluss: „Fachkundige/r für Hochvoltsysteme in Servicewerkstätten an HV-eigensicheren Fahrzeugen“

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