Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Fachwissen Rechtsfragen

Verglasungen an Fahrzeugen unterliegen in Deutschland der Bauartgenehmigung. Das bedeutet, dass Fahrzeugscheiben in Form, Farbe und Funktion immer gleich ausgeführt werden müssen. Die Zulassung erfolgt nach der ECE-Regelung Nr. 43.

Reißt eine Fahrzeugscheibe ein oder wird sie durch einen Steinschlag beschädigt, so muss die Scheibe umgehend getauscht oder repariert werden.  

Nachfolgende Kriterien sprechen für eine Reparatur:

Zulassungszeichen nach ECE Regelung Nr. 43

Verglasungen am Fahrzeug müssen ein sichtbares und dauerhaft angebrachtes Zulassungszeichen besitzen.   

Steinschlagreparatur

Um das Eindringen von Fremdkörpern wie Feuchtigkeit und Schmutz zu verhindern, sollte die beschädigte Stelle wasserdicht überklebt werden und schnellstmöglich repariert werden.

Eine Steinschlagreparatur ist unter nachfolgenden Bedingungen zulässig, die im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55. veröffentlicht wurden:

  • die Beschädigung befindet sich nicht im direkten Fernsichtfeld des Fahrers (das Fernsichtfeld, gemessen aus der Sitzmitte (bei symetrisch angeordneten Sitzen) ist 29 cm breit und endet im oberen und unteren Bereich des Scheibenwischerfeldes);
  • der Krater, der nach der Reparatur als matter Fleck verbleibt, darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten;
  • die von der Einschlagstelle ausgehenden Sprünge dürfen nicht länger als jeweils 5 cm sein;
  • der Glasriss darf nicht in den Bereich der Scheibendichtung oder Leiste eintreten.

Eine 10 cm Abstandsregelung, wie gelegentlich irrtümlicherweise in den Medien kommuniziert wird, gibt es vom Gesetzgeber nicht. 

Richtlinie für eine erfolgreiche Steinschlagreparatur

Grundsätzlich kann ein reparierter Schaden auch geringfügig sichtbar bleiben, denn die Reparatur erfolgt vorrangig, um einen größeren Schaden, der einen Tausch der Scheibe erforderlich macht, zu vermeiden. 
Somit ist ein Schaden auch ordnungsgemäß repariert, wenn z. B. noch kleine Einschlüsse sichtbar sind. 

Der Bundesverband-Autoglaser hat eine Richtlinie erstellt, die Sie sich unter dem Punkt Formulare herunterladen können.