Mitgliedschaft
Als Fachverband der freien Autoglaser in Deutschland, setzen wir uns seit nahezu 25 Jahren fachlich, rechtlich und politisch für die Interessen der Autoglasbetriebe ein.
Mitglied des Verbandes
- kann jede natürliche, juristische Person oder Personenvereinigung werden, die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines ordnungsgemäßen, nach den handwerksrechtlichen Vorschriften zugelassenen Handwerksbetriebes die Verglasung von Fahrzeugen oder die Reparatur von Fahrzeugscheiben vornimmt oder den Handel mit Autoglas betreibt.
- können auch natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die sich aus wirtschaftlichen, beruflichen oder persönlichen Interessen mit dem Verband verbunden fühlen und sich in fördernder Weise zu Aufgaben und Zielen des Verbandes bekennen und ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Vorstand prüft im Falle der Antragstellung, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind. Entscheidend dafür ist der fachliche Schwerpunkt des Betriebes mit dem Fokus auf "Reparatur und Tausch von Fahrzeugscheiben". Ein weiteres Kriterium neben der fachlichen und rechtlichen Voraussetzung (Vorliegen einer Ausnahmebewilligung § 8) ist die Verpflichtung des Antragstellers zur Einhaltung aktueller Standards. Ein Autoglas-Fachbterieb muss in der Lage sein, aktuelle Fahrzeuge entsprechend dem Stand der Technik und den Herstellerangaben fachgerecht zu reparieren.
Wir sind das Netzwerk der "Fachbetriebe Fahrzeugverglasung im BVA" und als Berufsvertretung sind wir für euch da!
Der BVA bietet unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft an:
- der Mitgliedsbeitrag für reguläre Mitgliedsbetriebe wurden im Rahmen der Mitglliederversammlung 2021 reduziert. und beträgt nunmehr 60,00 €/Monat.
- der Mitgliedsbeitrag für junited AUTOGLAS-Partnerbetriebe (Vertriebspartner) / WINTEC Autoglas-Partnerbetriebe (Franchisenehmer) sowie KS Autoglas-Partnerbetriebe (Franchisenehmer) beträgt 40,00 €/Monat
Hinweis: Die Sonderkonditionen für Partnerbetriebe beruhen auf der Tatsache, dass Franchisegeber/Vertriebsorganisation der genannten Unternehmen den Verband als fördernde Mitglieder unterstützen, sodass Partnerbetriebe von reduzierten Beiträgen profitieren.
Sie sind noch in der Gründungsphase Ihres Unternehmens?
Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um die fachlichen Voraussetzungen und zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung § 8 HWO. Im Rahmen einer Mitgliedschaft genießen Sie alle Vorteile inkl. Feedback zu allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Entwicklung.