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Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung §§ 7a, 8, 9 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 HwO, Teiltätigkeit Fahrzeugverglasung

Ausnahmebewilligungsverfahren
Sie wollen sich mit einem "Fachbetrieb Fahrzeugverglasung" selbständig machen oder ihre Dienstleistungen um dieses Fachgebiet erweitern?

Voraussetzung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit "Fahrzeugverglasung" ist die Ablegung der "Sachkundeprüfung § 8 HWO". Der BVA bietet ca. alle 4 - 6 Wochen Prüfungsmöglichkeiten an. Teilnehmer, die über die deutschlandweit ansässigen Handwerkskammern zugewiesen werden, erhalten nach erfolgreich abgelegter Gesamtprüfung eine Ausnahmebewilligung, die die zuständige Handwerkskammer erteilt.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie einfach unser BVA-Servicebüro:

E-mail:    office@bvautoglaser.de

Fon:         0152 / 02 46 50 83