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Mitgliedschaft

Als Fachverband der freien Autoglaser in Deutschland, setzen wir uns seit 28 Jahren fachlich, rechtlich und politisch für die Interessen der Autoglasbetriebe ein.

Mitglied des Verbandes
  1. kann jede natürliche, juristische Person oder Personenvereinigung werden, die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines ordnungsgemäßen, nach den handwerksrechtlichen Vorschriften zugelassenen Handwerksbetriebes die Verglasung von Fahrzeugen oder die Reparatur von Fahrzeugscheiben vornimmt oder den Handel mit Autoglas betreibt.
  2. können auch natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die sich aus wirtschaftlichen, beruflichen oder persönlichen Interessen mit dem Verband verbunden fühlen und sich in fördernder Weise zu Aufgaben und Zielen des Verbandes bekennen und ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Der Vorstand prüft im Falle der Antragstellung, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind. Entscheidend dafür ist der fachliche Schwerpunkt des Betriebes mit dem Fokus auf "Reparatur und Tausch von Fahrzeugscheiben".  Ein weiteres Kriterium neben der fachlichen und rechtlichen Voraussetzung (Vorliegen einer Ausnahmebewilligung § 8) ist die Verpflichtung des Antragstellers zur Einhaltung aktueller Standards. Ein Autoglas-Fachbterieb muss in der Lage sein, aktuelle Fahrzeuge entsprechend dem Stand der Technik und den Herstellerangaben fachgerecht zu reparieren.

 

Wir sind das Netzwerk der "Fachbetriebe Fahrzeugverglasung im BVA" und als Berufsvertretung für euch da!

Mitgliedsbeiträge
  • Der Mitgliedsbeitrag für reguläre Mitgliedsbetriebe wurde 2021 gem. Beschluss der Mitgliederversammlung reduziert und beträgt nunmehr 60,00 €/Monat.
  • Der Mitgliedsbeitrag für junited AUTOGLAS-Partnerbetriebe  / WINTEC Autoglas-Partnerbetriebe, KS Autoglas-Partnerbetriebe und Scheiben-Doktor-Partnerbetriebe beträgt 40,00 €/Monat

Hinweis: Partnerbetriebe profitieren von Sonderkonditionen, da ihre Franchisegeber/Systemgeber/Vertriebsorganisationen bereits Fördermitglied im BVA sind und den Verband in fördernder Weise unterstützen. 

Sie sind noch in der Gründungsphase Ihres Unternehmens?

Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um die fachlichen Voraussetzungen und zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung § 8 HWO. Im Rahmen einer Mitgliedschaft genießen Sie alle Vorteile inkl. Feedback zu allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Entwicklung.